Ist Ihr Hausanschluss dicht?
Eventuell haben auch Sie schon der Presse entnommen, dass diverse Gesetze und EU-Richtlinien Grundbesitzer verpflichten, Abwasserkanäle, die zum Haus und Grundstück gehören, auf eigene Kosten überprüfen und gegebenenfalls sanieren-/ erneuern zu lassen.
Rechtlich ergibt sich diese Notwendigkeit aus §59-61 WHG
in Verbindung mit den Landeswassergesetzen und den technischen Regelwerken (DIN 1986-30, DIN EN 1610), welche besagen, dass Abwasserleitungen u. a. dicht sein müssen und dass diese Dichtheit nachzuweisen ist. Je nach Bundesland kann die Gesetzeslage differieren.
Wir möchten Sie mit diesem Informationsportal zum einen über die Notwendigkeit informieren und Sie zum anderen auf unsere Dienstleistung in diesem Bereich aufmerksam machen und hoffen, dass die folgenden Seiten Ihnen dabei behilflich sind, die eine oder andere Frage zu beantworten.
Das geschätzte Schadensausmaß
Nach Erhebungen der Abwassertechnischen Vereinigung (ATV), heutzutage als DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser u Abfall e.V.) firmiert, beträgt das Schadenspotenzial bei den rund 400.000 km öffentlichen Abwasserkanälen in den alten Bundesländern rund 17%.
In den neuen Bundesländern gehen Expertenmeinungen davon aus, dass von den rund 36.000 km Abwasserkanälen ein Schadenspotenzial von rund 50% besteht.
Die privaten Anschlusskanäle, beí denen es keine gesicherten Erkenntnisse über die Schäden gibt, geht derzeit bei rund 1.400.000 km privaten Anschlusskanälen eine Schadensquote von mind. 70 – 90% aus.